Pflegeberatungsgespräch
Wenn Sie Pflegegeld erhalten und ausschließlich von Angehörigen o. Freunden versorgt werden, verlangen die Pflegekassen Pflichtberatungsbesuche durch einen Pflegedienst (nach § 37.3 SGB XI) zur Qualitätssicherung durchführen zu lassen. So haben die pflegenden Angehörigen erfahrene Unterstützung an ihrer Seite, können Fragen stellen, schnelle Hilfe bei Problemen finden und hilfreiche Tipps entgegennehmen. Wir bieten diese regelmäßigen Visiten an und übernehmen die Formalitäten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten!