Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag im Kur- & Landhotel Borstel-Treff
Geltungsbereich:
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge
über die zeitweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Kategorien bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen
weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen
des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen mehr als 4 Monate zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung, kann der vom Hotel
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis
höher
sein als zum Zeitpunkt der Anfrage. Das Hotel ist in diesem Fall
berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch 10% anzuheben.
- Die Preise können vom Hotel ferner
geändert werden,
wenn der Kunde nachträglich Änderung der Anzahl der
gebuchten
Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind
binnen 10
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu
stellen
und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist
das
Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über den
jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt
der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren
Schadens vorbehalten.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Stornokosten werden fällig
ab 30 Tage vor Anreise 20% des Buchungswertes
ab 14 Tage vor Anreise 50% des Buchungswertes
ab 2 Tage vor Anreise 80% des Buchungswertes
- Das Hotel ist verpflichtet die Kosten durch
Weitervermietung so gering wie möglich zu halten.
- Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden
entstanden
ist oder das der, dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die
geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hotels
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb
einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn
Anfragen anderer Kunden zu vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und
der Kunde auf Alternativvorschläge des Hotels nicht eingeht.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
- Zimmer unter falscher und irreführender Angabe
wesentlicher
Tatsache, z. B. in der Person des Kunden o. des Zwecks gebucht werden;
- Das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat,
dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit o. das Ansehen des Hotels in
der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem
Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht
kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und
–rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Tage der Anreise ab
14.00Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf
frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 10.00Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen.
Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden
Schaden
hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis
18.00Uhr
50% des vollen Logiepreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab
18.00Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass
diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
- Für die unbeschränkte Haftung des Hotels
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussabstimmungen
- Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des
Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch
für
Scheck und Wechselseitigkeiten – ist im
kaufmännischen
Verkehr Parchim. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§36 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand
im Inland hat, gilt als Gerichtsstand die Stadt Parchim.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam
oder
nichtig sein o. werden, so werden dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.